Ein Kettfaden reißt, ein Ast schlägt zurück, die Motorsäge rutscht ab – im Wald geht es schneller als gedacht. Genau in solchen Momenten stellt sich die Frage, die viele Waldbesitzer verunsichert: Springt die Berufsgenossenschaft überhaupt ein, wenn man sich beim eigenen Holzmachen verletzt, oder bleibt man am Ende auf allem sitzen? Drei Kommentare unter früheren Videos haben dieses Thema aufgeworfen, und die Antworten darauf sind nicht ganz so eindeutig, wie man hoffen würde.
Um wirklich belastbare Informationen zu bekommen, wurde direkt bei der SVLFG, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, nachgefragt. Herausgekommen sind dabei einige klare Regeln, aber auch mindestens eine Grauzone, die aufhorchen lässt – gerade für alle, die ihren Wald nicht als landwirtschaftlichen Nebenerwerb, sondern einfach als privaten Rückzugsort bewirtschaften.
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